Archiv für die Kategorie ‘Hundeführerschein’

Ostseezeitung-Rostock Hundehalter in Niedersachsen sollen laut der neuen Hundeverordnungniedersachsen einen Führeschein ablegen müssen. Damit die Hundehalter mit Ihrem Vierbeiner gut klar kommen. Eigentlich eine Lobenswerte Sache. Und es wird auch Zeit: Deutschlandweit sind in den letzten Jahren dutzende von Kindern und Erwachsenen von Hunden schwer verletzt wurden. Einige wurden sogar getötet. Ihr Leid könnte durch Kenntnisse und Fähigkeiten, erworben beim Ablegen einer Sachkundeprüfung den Hundeführerschein, oftmals verhindert werden. In Mecklenburg – Vorpommern haben Hunde in den letzten Jahren sechs Mädchen und Jungen durch Bisse lebensgefährlich verletzt. Das Entsetzen war immer groß. Vielleicht hätten die Hundehalter mit mehr Erfahrung und Sachverstand, diese Taten verhindern können.Es fehlt den Frauchen und Herrchen oft das Bewusstsein, Kindern nicht mit Ihren Hunden spielen zu lassen. Denn der Hund ist ein Rudeltier der seine Rangordnung versucht durchzusetzen. Diese Halter müssen sich der Verantwortung stellen. Der Hundeführerschein ist zwar eine Zwangsregelung, doch es ist besser, so vielleicht die Kinder durch Beißattacken weiter zu gefährden.

Der Hundeführerschein soll kommen. Es ist jetzt zwölf Jahre her, und Niedersachsen erwartet ein neues Hundegesetz. Die CDU/FDP Landesregierung schätzt das ca. 400.000 Hunde im Land nicht gemeldet sind.Dienstag den 02.02.2011 beschloss das Kabinett das neue Gesetzt zur Hundehaltung.Der Landtag muss jetzt noch beraten.Es gibt viele neuen Sachen im Gesetz.Hundeführeschein auch Sachkundenachweis genannt. Dazu anzumerken ist das es die Sachkundeprüfung schon seit einigen Jahren im Schäferhundverein gibt, und Pflicht ist, einen Hund zu führen. Der Mikrochip,der als Nachweis für Hund und Halter ist. Die Haftpflichtversicherung, wo ich mal sagen muss das die jeder Hundehalter haben sollte um bei eventuellen Schadensansprüchen geschützt zu sein. Hundeführer die schon länger als zwei Jahre einen Hund halten, brauchen diesen Nachweis nicht zu erbringen.