Sachkundenachweis für Hundesportprüfungen:
Teil A allgemeines Wissen über den Hund ( sollte eigentlich jeder Hundehalter haben )
Teil B spezielle Fragen zum Hund
Teil C gesetzliche Bestimmungen
Teil D Fragen zum VDH und den Sinnen des Hundes
Teil E Fragen zum Hundesport
Jugendliche bis 18 Jahre erhalten einen existierten Fragenkatalog. Die Verantwortung unterliegt dem Leistungsrichter, die Fragen auszuwählen.
Der Leistungsrichter sucht aus fünf Kategorien insgesamt 20 Fragen aus, den die Hundeführer schriftlich beantworten müssen. Der Sachkundenachweis ist Hundeführer gebunden, und muss nur einmal erbracht werden. Der Sachkundenachweis muß zum erlangen der Begleithundeprüfung erbracht werden. Der SKN kann bei jeder Prüfung auch von künftigen Hundeführern abgelegt werden.